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Definition
Das Anwaltsprivileg bezieht sich auf ein gesetzliches Privileg, das die vertrauliche Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinem Anwalt gewährleistet oder ihr Kundengeheimnis.
Das Privileg wird angesichts einer rechtlichen Forderung nach Mitteilungen geltend gemacht, beispielsweise einer Auffindungsanfrage oder einer Forderung, die der Anwalt unter Eid aussagt.
Beziehung zwischen Anwalt und Mandant
Dieses Privileg besteht, wenn eine Beziehung zwischen Anwalt und Mandant besteht.
Potenzielle Kunden
Gemäß den Musterregeln für professionelles Verhalten besteht für einen potenziellen Kunden das Anwalts- und Mandantenrecht. Nach Togstad v. Vesely, 291 NW2d 686 (1980), kann ein Nicht-Kunde behaupten, ein potenzieller Kunde zu sein, wenn: 1) der Nicht-Kunde Rechtsberatung sucht, 2) sich der Nicht-Kunde vernünftigerweise auf diese Beratung als stützt Rechtsberatung, und 3) der Anwalt versucht nicht, den Nicht-Mandanten davon abzubringen, sich auf die Beratung zu verlassen.
Wenn der Nicht-Mandant unter Togstad als potenzieller Mandant angesehen wird, gilt das Anwalts-Mandanten-Privileg Dies gilt auch für diesen potenziellen Kunden.
Weiterführende Literatur
Weitere Informationen zum Anwalts- und Mandantenrecht finden Sie in diesem Artikel zur Cornell Law Review, in diesem Artikel zur Fordham Law Review und in diesem Artikel zur Pepperdine Law Review .