Sophie die Giraffe
In der Novemberausgabe 2011 des deutschen Verbrauchermagazins Öko-Test wurde berichtet, dass Sophie die Giraffe wegen eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Grenzwerte für nitrosierbare Substanzen nicht in Deutschland verkauft werden sollte. Der Test ergab 0,781 mg / kg, während die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) einen Grenzwert von 0,1 mg / kg vorsieht. Vulli sagte zunächst, dass eine andere Verordnung gilt, die EU-Richtlinien für Spielzeug, mit einem Grenzwert von 1 mg / kg, und erhielt eine einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts in Berlin, die die Veröffentlichung des Berichts von Öko-Test verbot. Die Geschichte wurde aus dem Website des Magazins. Diese einstweilige Verfügung wurde im Januar 2012 aufgehoben.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) hat die Behauptungen von Öko-Test reproduziert, die dazu führten, dass die Sicherheitsbehörde des Deutschen Technischen Überwachungsverfahrens (TÜV) Anklage gegen Vulli und Öko-Test erhob Vulli hat den Online-Bericht auf seiner Website wiederhergestellt und daraufhin Sophie the Giraffe und ähnliche Produkte von deutschen Einzelhändlern zurückgerufen und angeboten, ihn gegen ein Produkt auszutauschen, das am oder nach März 2012 hergestellt wurde. Laut Vulli wird die strengere deutsche Grenze eingehalten.