Reisewarnungen

Um für Sie die Sicherheitsinformation über die vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erfassten Länder der Erde nachvollziehbar zu gestalten, erläutert das Außenministerium nachstehend seine Kriterien für die Einstufung der Sicherheitssituation. Diese Kategorisierung wird aufgrund der umfangreichen Informationen von österreichischen und europäischen Vertretungsbehörden erstellt und regelmäßig aktualisiert. Sie soll den Reisenden eine höchstmögliche Transparenz und die breitestmögliche Grundlage für Reiseentscheidungen bieten.

Ausgehend von einem guten Sicherheitsstandard, der die österreichischen Verhältnisse als Maßstab nimmt, ist das Sicherheitsrisiko aufsteigend gestaffelt, um eine Differenzierung zuzulassen und findet seine höchste Stufe in der Reisewarnung.

Das Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land sowie Epidemien), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht auf der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen. Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie ein Staat mit der Terrorgefahr umgeht. Wesentlich dabei ist, ob Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Anschläge, eine internationale Zusammenarbeit und eine grundsätzliche Betreuung Betroffener vorgesehen sind. Eine partielle Reisewarnung wird nur für eine bestimmte Region ausgesprochen und gilt nicht für das ganze Land.

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