O1-Visum (Deutsch)
Das O1-Visum ist ein nicht in den USA ansässiges Visum für Personen, die auf ihrem Gebiet außergewöhnliche Fähigkeiten nachweisen, sei es Kunst oder Sport , Wirtschaft, Bildung oder Naturwissenschaften.
Der O1 kann als nicht ansässiges Äquivalent des EB1-1 (der „Green Card für außergewöhnliche Fähigkeiten“, die einen ständigen Wohnsitz gewährt) angesehen werden. Dies bedeutet nicht dass die Voraussetzungen für die Erlangung eines O1 niedriger sind: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er an der Spitze seines Fachgebiets steht.
Das O1-Visum ist normalerweise bis zu 3 Jahre gültig Für ein bestimmtes Ereignis, eine bestimmte Produktion oder eine bestimmte Aktivität kann der Zeitraum kürzer sein. Verlängerungen sind in Schritten von 1 Jahr erhältlich, und es gibt keine Begrenzung für Verlängerungen. Der Visuminhaber muss jedoch nachweisen, dass er mit derselben Position oder Aktivität fortfährt, für die er tätig ist Das ursprüngliche Visum wurde erteilt.
Angehörige eines O1-Visuminhabers (dh Ehepartner oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren) können einen Antrag stellen r O3-Visa, mit denen sie den Hauptvisuminhaber für die Dauer ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten begleiten können, entweder mit dem O1-Inhaber oder zu einem späteren Zeitpunkt. Inhaber eines O3-Visums dürfen in den USA studieren, aber nicht arbeiten.