Klinische Definition von Zwangsstörungen

Das DSM-5 (Diagnostisches und statistisches Handbuch für psychische Störungen, 5. Auflage) bietet Ärzten offizielle Definitionen von und Kriterien für die Diagnose von psychischen Störungen und Funktionsstörungen. Obwohl nicht alle Experten den im DSM-5 festgelegten Definitionen und Kriterien zustimmen, wird es von den meisten Psychologen in den USA als „Goldstandard“ angesehen.

DSM-5-Diagnosekriterien für Zwangsstörungen – Zwangsstörung (300.3)

A. Vorhandensein von Obsessionen, Zwängen oder beidem:

Obsessionen werden durch (1) und (2) definiert:

1. Wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Triebe oder Impulse, die zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Störung als aufdringlich und unerwünscht empfunden werden und bei den meisten Personen deutliche Angst oder Bedrängnis verursachen.

2. Die einzelnen Versuche solche Gedanken, Triebe oder Bilder zu ignorieren oder zu unterdrücken oder sie mit einem anderen Gedanken oder einer anderen Handlung zu neutralisieren (dh durch Ausführen eines Zwangs).

Zwänge werden durch (1) und (2) definiert:

1. Wiederholte Verhaltensweisen (z. B. Händewaschen, Bestellen, Überprüfen) oder mentale Handlungen (z. B. Beten, Zählen, stilles Wiederholen von Wörtern), zu deren Ausführung sich die Person als Reaktion auf eine Leistung getrieben fühlt Besessenheit oder nach Regeln, die streng angewendet werden müssen.

2. Die Verhaltensweisen oder mentalen Handlungen zielen darauf ab, Angst oder Bedrängnis zu verhindern oder zu verringern oder ein gefürchtetes Ereignis oder eine gefürchtete Situation zu verhindern; Diese Verhaltensweisen oder mentalen Handlungen hängen jedoch nicht in realistischer Weise mit dem zusammen, was sie neutralisieren oder verhindern sollen, oder sind eindeutig übertrieben.

Hinweis: Kleine Kinder sind möglicherweise nicht in der Lage, die Ziele dieser Ziele zu artikulieren Verhaltensweisen oder mentale Handlungen.

B. Die Obsessionen oder Zwänge sind zeitaufwändig (z. B. dauern mehr als 1 Stunde pro Tag) oder verursachen klinisch signifikante Belastungen oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.

C. Die Zwangssymptome sind nicht auf die physiologischen Wirkungen einer Substanz (z. B. einer Droge des Missbrauchs, eines Medikaments) oder eines anderen medizinischen Zustands zurückzuführen.

D. Die Störung lässt sich nicht besser durch die Symptome einer anderen psychischen Störung erklären (z. B. übermäßige Sorgen wie bei einer generalisierten Angststörung; Beschäftigung mit dem Aussehen wie bei einer körperdysmorphen Störung; Schwierigkeiten beim Verwerfen oder Trennen von Besitztümern wie bei einer Hortungsstörung; Haarziehen, wie bei Trichotillomanie, Hautpicking, wie bei Exkoriationsstörung, Stereotypien, wie bei stereotyper Bewegungsstörung, ritualisiertes Essverhalten, wie bei Essstörungen, Beschäftigung mit Substanzen oder Glücksspiel, wie bei substanzbedingten und süchtig machenden Störungen, Beschäftigung mit einer Krankheit, wie bei einer Krankheitsangststörung, sexuellen Trieben oder Phantasien, wie bei paraphilen Störungen, Impulsen, wie bei Stör-, Impulskontroll- und Verhaltensstörungen, schuldigen Wiederkäuern, wie bei einer Major Depression, Gedankeneinfügung oder Wahnvorstellungen, wie im Schizophreniespektrum und andere psychotische Störungen oder sich wiederholende Verhaltensmuster (wie bei Autismus-Spektrum-Störungen).

Geben Sie an, ob :

Mit guter oder fairer Einsicht: Das Individuum erkennt, dass Überzeugungen über Zwangsstörungen definitiv oder wahrscheinlich nicht wahr sind oder dass sie wahr sein können oder nicht.

Mit schlechter Einsicht: Das Individuum glaubt, dass die Überzeugungen von Zwangsstörungen wahrscheinlich wahr sind.

Mit fehlenden Einsichten / Wahnvorstellungen: Das Individuum ist völlig davon überzeugt, dass die Überzeugungen von Zwangsstörungen wahr sind.

Geben Sie an, ob:

Tic-bezogen: Die Person hat eine aktuelle oder vergangene Vorgeschichte einer Tic-Störung.

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