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Das Neutralitätsgesetz von 1935
ID 4057 für digitale Geschichte

Datum: 1935

Anmerkung: Das Neutralitätsgesetz von 1935.

Zwischen 1935 und 1937 verabschiedete der Kongress drei separate Neutralitätsgesetze, die ein Embargo für Waffenverkäufe an Kriegführende verhinderten und amerikanischen Schiffen untersagten Sie betraten Kriegsgebiete und untersagten ihnen die Bewaffnung. Amerikaner durften nicht auf kriegerischen Schiffen reisen. Der Kongress war eindeutig entschlossen, die Fehler, die die Vereinigten Staaten in den Ersten Weltkrieg gestürzt hatten, nicht zu wiederholen.

Dokument: „Neutrality Act“ vom 31. August 1935, Gemeinsame Resolution 49 stat. 1081; 22 U.S.C. 441 note

Verbot des Exports von Waffen, Munition und Kriegsgeräten in kriegführende Länder; das Verbot des Transports von Waffen, Munition und Kriegsgeräten durch Schiffe der Vereinigten Staaten für den Einsatz kriegführender Staaten; für die Registrierung und Lizenzierung von Personen, die Waffen, Munition oder Kriegsgeräte herstellen, exportieren oder importieren; und Einschränkung des Reisens amerikanischer Bürger auf kriegführenden Schiffen während des Krieges.

Beschluss des Senats und des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten von Amerika im Kongress, dass der Präsident bei Ausbruch oder während des Kriegsverlaufs zwischen oder zwischen zwei oder mehr ausländischen Staaten proklamieren soll eine solche Tatsache, und es ist danach rechtswidrig, Waffen, Munition oder Kriegsgeräte von einem beliebigen Ort in den Vereinigten Staaten oder Besitztümern der Vereinigten Staaten in einen Hafen dieser kriegführenden Staaten oder in einen neutralen Hafen zum Umladen nach zu exportieren oder für den Gebrauch eines kriegführenden Landes.

Der Präsident zählt durch Proklamation auf jeden Fall die Waffen, Munition oder Kriegsgeräte auf, deren Ausfuhr durch dieses Gesetz verboten ist.

Der Präsident kann von Zeit zu Zeit durch Proklamation ein solches Embargo für den Export von Waffen, Munition oder Kriegsgeräten auf andere Staaten ausdehnen, sobald diese in einen solchen Krieg verwickelt werden.

Wer gegen eine der Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt, darf Waffen, Munition oder Kriegsgeräte aus den Vereinigten Staaten oder einem der Länder exportieren oder versuchen, diese zu exportieren oder exportieren zu lassen Für seine Besitztümer wird eine Geldstrafe von höchstens 10.000 USD oder eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder beides verhängt, und das Eigentum, Schiff oder Fahrzeug, das diese enthält, unterliegt den Bestimmungen der Abschnitte 1 bis 8 einschließlich Titel 6 Kapitel 30 des am 15. Juni 1917 genehmigten Gesetzes (40 Stat. 223-225; USC, Titel 22, siehe 238-245).

Im Falle des Verfalls von Waffen, Munition oder Kriegsgeräten aufgrund eines Verstoßes gegen dieses Gesetz ist kein öffentlicher oder privater Verkauf erforderlich. Waffen, Munition oder Kriegsgeräte werden dem Kriegsminister jedoch zur Verwendung oder Entsorgung übergeben, die vom Präsidenten genehmigt werden.

Wenn nach dem Urteil des Präsidenten die Bedingungen, unter denen er seine Proklamation abgegeben hat, nicht mehr bestehen, widerruft er diese und die Bestimmungen hiervon gelten nicht mehr.

Mit Ausnahme von Strafverfolgungsmaßnahmen oder Verfallserklärungen vor dem 1. März 1936 sind dieser Abschnitt und alle darin enthaltenen Proklamationen nach dem 29. Februar 1936 nicht mehr wirksam.

Sec. 2.

Dies bedeutet im Sinne dieses Gesetzes: (a) Der Begriff „Ausschuss“ bezeichnet den Nationalen Munitionskontrollausschuss, der hiermit zur Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes eingerichtet wird. Der Vorstand besteht aus dem Außenminister, der Vorsitzender und leitender Angestellter des Vorstands ist. der Finanzminister; der Kriegsminister; der Sekretär der Marine; und der Handelsminister. Sofern in diesem Gesetz oder in anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, liegt die Verwaltung dieses Gesetzes beim Außenministerium. (b) Der Begriff „Vereinigte Staaten“ umfasst in geografischer Hinsicht die verschiedenen Staaten und Gebiete, die Inselbesitzungen der Vereinigten Staaten (einschließlich der Philippinen), die Kanalzone und den District of Columbia. (c) Der Begriff „Person“ umfasst eine Personengesellschaft, ein Unternehmen, einen Verein oder eine Körperschaft sowie eine natürliche Person.

Innerhalb von neunzig Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes oder bei der ersten Geschäftstätigkeit jede Person, die Waffen, Munition und Kriegsgeräte herstellt, exportiert oder importiert In diesem Gesetz wird als Exporteur, Importeur, Hersteller oder Händler beim Außenminister sein Name oder Firmenname, Hauptgeschäftssitz und Geschäftssitz in den Vereinigten Staaten sowie eine Liste von registriert die Waffen, Munition und Kriegsgeräte, die er herstellt, importiert oder exportiert.

Jede Person, die gemäß diesem Abschnitt registriert werden muss, muss den Außenminister über jede Änderung der Waffen, Munition und Kriegsgeräte informieren, die sie exportiert, importiert oder herstellt. und nach einer solchen Mitteilung stellt der Außenminister dieser Person kostenlos eine geänderte Registrierungsbescheinigung aus, die bis zum Ablauf der ursprünglichen Bescheinigung gültig bleibt. Jede Person, die gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Registrierung verpflichtet ist, zahlt eine Registrierungsgebühr von 500 USD. Nach Erhalt dieser Gebühr stellt der Außenminister eine Registrierungsbescheinigung mit einer Gültigkeit von fünf Jahren aus, die um weitere fünf Jahre verlängert werden kann die Zahlung jeder Verlängerung einer Gebühr von 500 US-Dollar.

Es ist für jede Person rechtswidrig, Waffen, Munition oder Kriegsgeräte, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, in ein anderes Land zu exportieren oder zu versuchen, aus den Vereinigten Staaten zu exportieren oder zu importieren. oder versuchen, Waffen, Munition oder Kriegsgeräte, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, aus einem anderen Land in die Vereinigten Staaten zu importieren, ohne zuvor eine Lizenz dafür erhalten zu haben.

Alle Personen, die nach diesem Abschnitt registriert werden müssen, müssen vorbehaltlich der Kontrolle des Ausschusses solche ständigen Aufzeichnungen über die Herstellung für den Export, den Import und den Export von Waffen, Munition und Kriegsgeräten als Ausschuss führen soll vorschreiben.

Lizenzen werden an Personen ausgestellt, die sich wie vorgesehen registriert haben, außer in Fällen von Export- oder Importlizenzen, in denen die Ausfuhr von Waffen, Munition oder Kriegsgeräten gegen dieses Gesetz oder ein anderes Gesetz verstoßen würde der Vereinigten Staaten oder eines Vertrags, an dem die Vereinigten Staaten beteiligt sind, in welchem Fall solche Lizenzen nicht ausgestellt werden.

Der Vorstand wird vom Vorsitzenden einberufen und hält mindestens eine Sitzung pro Jahr ab.

Kein Offizier, keine Exekutivabteilung oder unabhängige Einrichtung der Regierung darf im Namen der Vereinigten Staaten Waffen, Munition und Kriegsgeräte von Personen kaufen, die sich nicht registriert haben die Bestimmungen dieses Gesetzes.

Der Vorstand legt dem Kongress einen Jahresbericht vor, von dem Kopien sowie andere dem Kongress übermittelte Berichte verteilt werden. Dieser Bericht muss die vom Vorstand gesammelten Informationen und Daten enthalten, die bei der Bestimmung von Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle des Handels mit Waffen, Munition und Kriegsgeräten als wertvoll angesehen werden können. Es muss eine Liste aller Personen enthalten, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zur Registrierung verpflichtet sind, sowie vollständige Informationen zu den hierunter erteilten Lizenzen.

Der Außenminister erlässt die Regeln und Vorschriften für die Durchsetzung dieses Abschnitts, die er zur Durchführung seiner Bestimmungen für erforderlich hält.

Der Präsident wird hiermit ermächtigt, auf Empfehlung des Verwaltungsrats von Zeit zu Zeit eine Liste von Artikeln zu proklamieren, die für die Zwecke dieses Abschnitts als Waffen, Munition und Kriegsgeräte gelten.

Dieser Abschnitt wird am neunzigsten Tag nach dem Datum seines Inkrafttretens wirksam.

Sek. 3.

Wann immer der Präsident die in Abschnitt 1 dieses Gesetzes vorgesehene Proklamation herausgibt, ist es danach für jedes amerikanische Schiff rechtswidrig, Waffen, Munition oder Kriegsgeräte in einen Hafen der USA zu befördern kriegführende Länder, die in einer solchen Proklamation als im Krieg befindlich bezeichnet werden, oder in einen neutralen Hafen, um in ein kriegführendes Land umzuladen oder dieses zu nutzen.

Wer gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt, muss ein anderes Schiff, das eine solche Fracht befördert, aus dem Hafen oder aus der Gerichtsbarkeit von nehmen, versuchen, zu nehmen oder zu ermächtigen, zu mieten oder zu bitten Die Vereinigten Staaten werden mit einer Geldstrafe von höchstens 10.000 US-Dollar oder einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder beidem belegt. und außerdem verfallen solche Schiffe, ihre Ausrüstung, Kleidung, Möbel, Ausrüstung sowie die Waffen, Munition und Kriegsgeräte an Bord den Vereinigten Staaten.

Wenn der Präsident feststellt, dass die Bedingungen, unter denen er seine Proklamation abgegeben hat, nicht mehr bestehen, widerruft er seine Proklamation, und die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht mehr.

Sek. 4.

Wann immer während eines Krieges, in dem die Vereinigten Staaten neutral sind, der Präsident oder eine von ihm „hiermit autorisierte Person“ Grund zu der Annahme haben muss, dass ein Schiff im In- oder Ausland, unabhängig davon, ob es einer Genehmigung bedarf oder nicht, ist dabei, aus einem Hafen der Vereinigten Staaten oder seinem Besitz Männer oder Treibstoff, Waffen, Munition, Kriegsgeräte oder andere Lieferungen an ein Kriegsschiff, Tender oder Versorgungsschiff einer ausländischen kriegführenden Nation zu befördern; Die Beweise werden jedoch nicht als ausreichend angesehen, um das Verbot der Abfahrt des Schiffes gemäß Abschnitt 1, Titel V, Kapitel 30 des am 15. Juni 1917 genehmigten Gesetzes (40 Stat.]; USC-Titel 18, Sek.31), und wenn nach dem Urteil des Präsidenten eine solche Maßnahme dazu dient, den Frieden zwischen den Vereinigten Staaten und den ausländischen Nationen aufrechtzuerhalten oder die kommerziellen Interessen der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger zu schützen oder die Sicherheit der Vereinigten Staaten zu fördern Staaten, er hat die Macht und es ist seine Pflicht, vom Eigentümer, Kapitän oder der befehlshabenden Person zu verlangen, bevor er von einem Hafen der Vereinigten Staaten oder einem seiner Besitztümer abreist, damit ein ausländischer Hafen a Bindung an die Vereinigten Staaten mit ausreichenden Bürgschaften in einer Höhe, die er für angemessen hält, unter der Bedingung, dass das Schiff die Männer oder die Fracht oder einen Teil davon nicht an Kriegsschiffe, Tender oder Versorgungsschiffe eines Kriegführenden liefert und wenn der Präsident oder eine von ihm dazu ermächtigte Person feststellt, dass ein inländisches oder ausländisches Schiff in einem Hafen der Vereinigten Staaten oder einem seiner Besitztümer zuvor während eines solchen Krieges aus diesem Hafen geräumt wurde und lieferte seine Ladung oder einen Teil davon an einen Warsh Als IP-, Tender- oder Versorgungsschiff einer kriegführenden Nation kann er die Abfahrt eines solchen Schiffes während der Dauer des Krieges verbieten.

Sek. 5.

Immer wenn der Präsident während eines Krieges, in dem die Vereinigten Staaten neutral sind, feststellt, dass der Nutzung der Häfen und Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten oder ihrer Besitztümer besondere Beschränkungen auferlegt werden Die U-Boote einer fremden Nation werden dazu dienen, den Frieden zwischen den Vereinigten Staaten und fremden Nationen aufrechtzuerhalten oder die kommerziellen Interessen der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger zu schützen oder die Sicherheit der Vereinigten Staaten zu fördern und sie zu verkünden Danach ist es für ein solches U-Boot unzulässig, einen Hafen oder die Hoheitsgewässer der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Besitztümer zu betreten oder von dort abzureisen, außer unter solchen Bedingungen und vorbehaltlich der vom Präsidenten vorgeschriebenen Einschränkungen. Wenn nach seiner Einschätzung die Bedingungen, unter denen er seine Proklamation abgegeben hat, nicht mehr bestehen, widerruft er seine Proklamation, und die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht mehr.

Sek. 6.

Wann immer der Präsident während eines Krieges, in dem die Vereinigten Staaten neutral sind, feststellt, dass die Wahrung des Friedens zwischen den Vereinigten Staaten und fremden Nationen oder der Schutz des Lebens der Bürger der Vereinigten Staaten Staaten oder der Schutz der kommerziellen Interessen der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger oder die Sicherheit der Vereinigten Staaten verlangen, dass die amerikanischen Bürger nicht als Passagiere auf den Schiffen einer kriegführenden Nation reisen, so verkündet er dies und danach Kein Bürger der Vereinigten Staaten darf auf einem Schiff einer kriegführenden Nation reisen, außer auf eigenes Risiko, es sei denn, dies entspricht den vom Präsidenten vorgeschriebenen Regeln und Vorschriften: Vorausgesetzt jedoch, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts nicht für a gelten Bürger, der auf dem Schiff eines Kriegführenden reist, dessen Reise vor dem Datum der Proklamation des Präsidenten begonnen wurde und der keine Gelegenheit hatte, seine Reise nach diesem Datum abzubrechen: Und Pro weiter, dass sie nicht weniger als neunzig Tage nach dem Datum der Proklamation des Präsidenten für einen Bürger gelten sollen, der aus einem fremden Land in die Vereinigten Staaten oder in einen seiner Besitztümer zurückkehrt. Wenn nach dem Urteil des Präsidenten die Bedingungen, unter denen er seine Proklamation abgegeben hat, nicht mehr bestehen, widerruft er seine Proklamation und die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht mehr.

Sec. 7.

In jedem Fall eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieses Gesetzes, in dem eine bestimmte Strafe nicht vorgesehen ist, werden solche Verstöße oder Verstöße nach Verurteilung mit einer Geldstrafe von höchstens 10.000 USD belegt oder nicht inhaftiert mehr als fünf Jahre oder beides.

§ 8.

Wenn eine der Bestimmungen dieses Gesetzes oder deren Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig erklärt wird, wird die Der Rest des Gesetzes und die Anwendung dieser Bestimmung auf andere Personen oder Umstände bleiben davon unberührt.

§ 9.

Der Betrag von 25.000 USD wird hiermit genehmigt aus Mitteln des Finanzministeriums, die nicht anderweitig verwendet wurden, vom Außenminister für die Verwaltung dieses Gesetzes aufgewendet werden.

Genehmigt am 31. August 1935.

http://www.mtholyoke.edu/acad/intrel/interwar/neutralityact.htm

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